Die Abgeordneten im Europäischen Parlament haben nicht etwa wie im Bundes- oder Landtag eigene Wahlkreise für die sie explizit im Parlament tätig sind. Sie teilen sich gemeinsam mit ihren Parteikolleg*innen, die aus ihrem eigenen Bundesland kommen und ebenfalls im Europäischen Parlament sitzen die geografische Zuständigkeit vor Ort auf.